Jugend

Herzlich Willkommen im Fachbereich Jugend auf der LTV M-V Seite.

Um euch zu zeigen, was wir in unserem Fachbereich alles machen, möchten wir uns auf dieser Seite kurz vorstellen.

Wir sind die Vertretung aller Kinder und Jugendlichen im Landestauchsportverband M-V. Die LTV M-V Jugend vereint alle Kinder und Jugendlichen, sowie deren Betreuer im LTV M-V.

Wir sind der Ansprechpartner bei Wünschen und Problemen, wenn es um das Thema Tauchen mit Kindern und Jugendlichen geht, sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Eltern und Betreuer.

Wir sind dafür da, um den Kindern und Jugendlichen, den wunderschönen Sport Tauchen näher zu bringen und ihn sicher zu gestalten.

Dazu organisieren wir nach Absprache Seminare und Workshops, in denen wir das Ziel haben, den Natursport Tauchen möglichst vielen Kindern und Jugendlichen sicher zu ermöglichen.

Was sind unsere Aufgaben

  • Organisation eigener Seminare für Kinder und Jugendliche und deren Eltern und Betreuer
  • die Koordination von Angeboten Im Land und auf Bundesebene
  • Arbeit mit den Vereinen im Bereich Kinder und Jugend
  • Aufklärungsarbeit bei interessierten Kindern, Jugendlichen und Eltern

Seminare / Workshops

  • Kinderschwimm- & Schnorchelabzeichen
  • Kindertauchsportabzeichen (Bronze bis Gold)
  • Kinder- und Jugendapnoe in der Schwimmhalle
  • Tauchen mit Kindern

Weitere Informationen zum Thema Kindertauchen, findet Ihr auch noch auf der Seite der VDST. Den Link dazu findet ihr hier

Ansprechpartner: Landesjugendwart Martin Thies, E-Mail: jugend@ltv-mv.de

Jugendordnung


 § 1: Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit Tätigen bilden die Jugendabteilung des Landestauchsportverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LTV M-V).

§ 2: Aufgaben und Ziele

Die Jugendabteilung ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Landesverband sowie in den Mitgliedsvereinen unterstützt, koordiniert und zur Persönlichkeitsentwicklung beigetragen werden. Die Jugendabteilung des LTV M-V e.V. ist eine selbständige Vereinsabteilung und wird im Rahmen des Gesamtvorstandes geführt. Von der Jugendabteilung können projektbezogen finanzielle Mittel beantragt werden. Entscheidungen über die Höhe der zufließenden Mittel bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des LTV M-V e.V.. Die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt an den/die Jugendwart/in, der/die die entsprechenden Nachweise über die Verwendung an den Vorstand zu erbringen hat.

§ 3: Organe

Organe der Jugend im LTV M-V e.V. sind der/die Jugendwart/in und ggf. die Jugendsprecher. Der/die Jugendwart/in wird von der Mitgliedervollversammlung des LTV M-V e.V. alle 2 Jahre gewählt. Jugendsprecher können jährlich innerhalb der Mitgliedsvereine des LTV M-V e.V. gewählt bzw. durch die Jugendvertretung der Mitgliedsvereine des LTV M-V e.V. dargestellt werden.

§ 4: Jugendvollversammlung

Die Sitzung besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung und deren Eltern sofern die Jugendlichen noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:

  • Informationen über Änderungen im Bereich des Kinder- und Jugendtauchsports beim Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST)
  • Information über Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten
  • Festlegung von Lehrgangs- und Ausbildungsplänen im Jugendbereich
  • Beschlussfassung über Beantragung der notwendigen Mittel beim Vorstand des LTV M-V e.V.

Die Sitzung wird bei Bedarf von dem/der Jugendwart/in mindestens zwei Wochen im Voraus unter Angabe der Tagesordnung einberufen
(elektronisch via eMail an alle Mitgliedsvereine des LTV M-V e.v.). Eine zusätzliche Jugendvollversammlung kann bei Bedarf stattfinden.

§ 5: Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung und der Vereinsordnungen des LTV M-V e.V.

(Diese Jugendordnung wurde auf der Mitgliedervollversammlung des LTV M-V e.V. am 28. März 2015 beschlossen und ist seither gültig.)

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