Jugendordnung

§ 1: Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit Tätigen bilden die Jugendabteilung des Landestauchsportverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LTV M-V).

§ 2: Aufgaben und Ziele

Die Jugendabteilung ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus soll das gesellschaftliche Engagement angeregt, die Jugendarbeit im Landesverband sowie in den Mitgliedsvereinen unterstützt, koordiniert und zur Persönlichkeitsentwicklung beigetragen werden. Die Jugendabteilung des LTV M-V e.V. ist eine selbständige Vereinsabteilung und wird im Rahmen des Gesamtvorstandes geführt. Von der Jugendabteilung können projektbezogen finanzielle Mittel beantragt werden. Entscheidungen über die Höhe der zufließenden Mittel bedürfen der Zustimmung des Vorstandes des LTV M-V e.V.. Die Auszahlung der beantragten Mittel erfolgt an den/die Jugendwart/in, der/die die entsprechenden Nachweise über die Verwendung an den Vorstand zu erbringen hat.

§ 3: Organe

Organe der Jugend im LTV M-V e.V. sind der/die Jugendwart/in und ggf. die Jugendsprecher. Der/die Jugendwart/in wird von der Mitgliedervollversammlung des LTV M-V e.V. alle 2 Jahre gewählt. Jugendsprecher können jährlich innerhalb der Mitgliedsvereine des LTV M-V e.V. gewählt bzw. durch die Jugendvertretung der Mitgliedsvereine des LTV M-V e.V. dargestellt werden.

§ 4: Jugendvollversammlung

Die Sitzung besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung und deren Eltern sofern die Jugendlichen noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:

  • Informationen über Änderungen im Bereich des Kinder- und Jugendtauchsports beim Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST)
  • Information über Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten
  • Festlegung von Lehrgangs- und Ausbildungsplänen im Jugendbereich
  • Beschlussfassung über Beantragung der notwendigen Mittel beim Vorstand des LTV M-V e.V.

Die Sitzung wird bei Bedarf von dem/der Jugendwart/in mindestens zwei Wochen im Voraus unter Angabe der Tagesordnung einberufen
(elektronisch via eMail an alle Mitgliedsvereine des LTV M-V e.v.). Eine zusätzliche Jugendvollversammlung kann bei Bedarf stattfinden.

§ 5: Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung und der Vereinsordnungen des LTV M-V e.V.

 

(Diese Jugendordnung wurde auf der Mitgliedervollversammlung des LTV M-V e.V. am 28. März 2015 beschlossen und ist seither gültig.)

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