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Jugendordnung

§ 1: Name und Mitgliedschaft Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit Tätigen bilden die Jugendabteilung des Landestauchsportverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LTV M-V). § 2: Aufgaben und Ziele Die Jugendabteilung ist jugend- und gesellschaftspolitisch aktiv. Sie will jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Darüber hinaus …

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